Nutzungsordnung und Geschäftbedingungen des Sprachenzentrums

§ 1 Registrierung

Als zentrales Institut gehören wir keiner Fakultät direkt an und sind für Studierende der UdS aller Studiengänge gleichermaßen zuständig. Auch gilt unser Angebot den Studierenden der Universität der Großregion (Metz, Nancy, Luxemburg, Lüttich, Trier und Kaiserslautern) sowie den Studierenden, die dem Universitätsverbund Südwest (Universität des Saarlandes, Technische Universität Kaiserslautern, Universität Koblenz-Landau, Universität Trier) angehören. Die Studierenden der Fachhochschule Trier, des Umweltcampus Birkenfeld, der Hochschule für Bildende Künste und der Hochschule für Musik gehören nicht dem Universitätsverbund Südwest an und müssen sich deshalb als Gasthörer einschreiben, wenn Sie an den Kursen im Sprachenzentrum teilnehmen möchten.

Auch Mitarbeiter der Universität können an unseren Kursen teilnehmen

Zunächst müssen Sie sich bei uns als Nutzer des Sprachenzentrums registrieren, wenn Sie an Sprachkursen teilnehmen möchten. Alles was Sie dazu benötigen, sind Daten über Ihre Anschrift und Immatrikulation sowie eine E-mail Adresse (am besten die der Hochschule, über die auch die übrigen studienbezogenen Kontakte laufen). Dazu füllen Sie einfach das Registrierungsformular aus unter https://www.szsb.uni-saarland.de/registrierung.html.

§ 2 Anmeldeverfahren

Die Anmeldung für die Kurse des Sprachenzentrums erfolgt zu den angegebenen Terminen im Online-Verfahren. Außer bei Anfängerkursen ist die Voraussetzung für die Anmeldung ein bereits absolvierter Einstufungstest (§ 3). Die aktuellen Öffnungszeiten des Sprachenzentrums sowie die Termine für die Einstufungstest und –beratungen sind aus den Ankündigen im Internet bzw. durch entsprechende Aushänger zu Beginn des Semesters zu entnehmen. Die Anmeldefrist endet zum jeweils festgesetzten Termin in der zweiten Semesterwoche.

Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich.

Eine Anmeldung, die nach Ablauf der Anmeldefrist eingeht, kann nur über das Nachrückverfahren (§ 5) berücksichtig werden. Fristgerechte Anmeldungen haben Vorrang vor verspäteten Anmeldungen.

Ein Teilnahmeplatz kann bei Nichterscheinen in der ersten Sitzung der Veranstaltung verfallen und im Rahmen des Nachrückerverfahrens (§ 5) neu vergeben werden. Sollten Sie aus welchen Gründen auch immer am ersten Tag nicht anwesend sein können, setzen Sie sich bitte unbedingt mit dem Dozenten oder der Dozentin in Verbindung und erklären Sie, dass Sie trotzdem am Kurs teilnehmen wollen.

§ 3 Vorkenntnisse

Wenn Sie Vorkenntnisse einer Sprache mitbringen und möchten gleich auf einem fortgeschrittenen Niveau einsteigen, müssen Sie für die Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch einen Einstufungstest ablegen.

Wenn Sie mit Vorkenntnissen in einen anderen Sprachkurs (außer Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch) einsteigen wollen, empfiehlt es sich den entsprechenden Dozenten zu kontaktieren und in einem Gespräch abzustimmen, welcher Kurs für das bereits erreichte Niveau sinnvoll ist.

§ 4 Teilnehmerzahl

Aus pädagogischen Gründen wird eine Mindest- und eine Höchstzahl an Teilnehmern pro Kurs festgelegt. Die Teilnehmerzahl beträgt mindestens 8 und maximal 25 Teilnehmer. Zusätzlich wird die Höchstzahl der Teilnehmer durch die Kapazität des jeweiligen Kursraumes begrenzt.

§ 5 Nachrückverfahren

Interessenten, die während der Anmeldefrist lediglich einen Wartelistenplatz bekommen haben, oder die sich nach Fristablauf anmelden, können über ein Nachrückverfahren für den gewünschten Kurs zugelassen werden. Ein nachrückender Interessent nimmt den Platz ein, der durch Rücktrittserklärung eines zugelassenen Teilnehmers frei wird. Ein Anspruch auf Berücksichtigung im Nachrückverfahren besteht nicht.

Es ist sehr wichtig am ersten Kurstermin zu erscheinen. Nur dadurch können Sie sich Ihren Anspruch auf einen Platz im Kurs sichern. Am ersten Kurstermin entscheidet sich nämlich, wer von den Nachrückerplätzen doch noch im Kurs aufgenommen wird, denn erfahrungsgemäß nimmt immer ein Teil der Angemeldeten seinen Platz nicht in Anspruch.

Sollten Sie aus welchen Gründen auch immer am ersten Tag nicht anwesend sein können, setzen Sie sich bitte unbedingt mit dem Dozenten oder der Dozentin in Verbindung und erklären Sie, dass Sie trotzdem am Kurs teilnehmen wollen.

§ 6 Unterrichtszeiten

Die Unterrichtzeiten für die jeweiligen Kurse sind dem aktuellen Kursprogamm auf der Homepage des Sprachenzentrums zu entnehmen.

§ 7 Leistungsnachweise

Nach erfolgreicher (alle erforderlichen Prüfungsteile bestanden) und regelmäßiger Kursteilnahme (mindestens 80% der Unterrichtsstunden) werden am Ende des Semesters Scheine ausgestellt. Die Scheine erhalten auch die Angabe der Punkte nach dem ECTS-System.

§ 8 ECTS

In nahezu allen unseren Kursen können ECTS erworben werden (Details siehe Kursangebot).
Ob Sie diese in Ihr Studium einbringen können, erfahren Sie bei Ihrem Prüfungssekretariat. Erasmusstudierende können sich auch gleich an die Infotheke der Mediothek wenden.

Um Ihren Schein entsprechend für das Einreichen beim Prüfungssekretariat zu kennzeichnen, müssen Sie Ihren Kurs im Benutzerkonto "Meine Kurse" als Modulkurs werten lassen. Diese Wertung können Sie bis zwei Wochen vor Vorlesungsende vornehmen und auch Rückgängig machen.

Das Sprachenzentrum leitet keine Scheine an Prüfungsämter weiter.

§ 9 Rücktritt vom Kurs

Sie haben es sich anders überlegt und wollen/können an einem Kurs doch nicht teilnehmen? Dann geben Sie bitte Ihren Kursplatz frei, damit andere Studierende nachrücken können. Auch das Abmelden geht bequem über das Internet:

  • Öffnen Sie dazu in Ihr Kurskonto. Wählen Sie zuerst das entsprechende Semester aus.
  • Der Computer fragt Sie nun wieder nach Ihrer Benutzernummer und Ihrem Paswword.
  • Sie sehen eine Liste mit den Kursen, für die Sie Sich angemeldet haben. Rechsts neben jedem Kurs ist ein rotes Auswahlfeld, mit dem Sie sich abmelden können.
  • Wenn Sie sich einmal von einem Kurs abgemeldet haben, können Sie sich für diesen Kurs später nicht mehr anmelden.